Interview-Veröffentlichung in Fachzeitschrift U.J.S.
Das monatliche Branchenmagazin "Uhren Juwelen Schmuck"

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zu offensichtlich falschen Behauptungen von Herrn Leitner / Porta Patentanwälte

In Ausgabe Januar 2006 wurde in der UJS zum Thema Princess / Porta Patentanwälte / Fa. Engelkemper / Gunar Mayer auf über 6 Seiten Interviews veröffentlicht

Bielefelder Verlag GmbH & Co. KG Richard Kaselowsky
Zeitschrift UJS - das monatliche Branchenmagazin "Uhren Juwelen Schmuck"
Redaktion: Ravensbergerstr. 10F, 33602 Bielefeld, Tel. 0521-595533
Fax: 0521-595556, http://www.ujs.info, kontakt@bva-bielefeld.de

Interview von Fachzeitschrift U.J.S. mit Herrn Gunar Mayer

U.J.S.:

In welcher Form und seit wann sind Sie in der Schmuck und Uhrenbranche tätig?

Gunar Mayer:

Ich bin seit 1979 selbständig in der Juweliersbranche tätig.
Mein Tätigkeitsfeld ist der Handel mit hochwertigem Gold und Platin Schmuck, international zertifizierten Diamanten und Luxusuhren.
Außerdem bin ich verantwortlich für die Erstellung von ca. 1500 ausführlichen Gutachten pro Jahr nach den neuesten Normen.

U.J.S.:

Können Sie den von Ihnen angenommenen Ablauf der Abmahnungen in Sachen Princess von der Firma Engelkemper schildern?

Gunar Mayer:

Der übliche Ablauf bei vielen Fällen des Jahres 2005 war folgender:

1)  Sie bieten eine als Geschenk erhaltene oder legal erworbene Uhr, einen Ring usw. mit dem Namen Princess zum Beispiel bei eBay für ein Paar Euro an.

2)  Sofort erhalten Sie von der Firma Engelkemper durch die Porta Patentanwälte eine Abmahnung mit Forderung von 6.366 Euro.

3)  Ihr Anwalt verfasst ein Antwortschreiben (übliche Argumente siehe mein Portal).

4)  Sie erhalten trotzdem die einstweilige Verfügung mit voller Kostenlast.

5)  Nach wenigen Wochen kommt die Aufforderung zur Abschlusserklärung mit zusätzlicher Rechnung von 2.576 Euro.

6)  Hinzu kommt die Rechnung für die Gerichtskosten in Höhe von 1.734 Euro.

7)  Sie müssen eine ganz detaillierten Auskunftsverpflichtung abgeben, an Hand derer können Schadenersatzforderungen berechnet werden und Vernichtungsansprüche geltend gemacht werden.

8)  Zusätzliche Forderungen der außergerichtlichen Abmahnung über 2.801 Euro sind rechtlich zulässig, werden aber üblicherweise nie verlangt.

9)  Hinzu kommen die Kosten des eigenen Anwalts.

Beim geringsten Fehler erfolgt sofort Hauptsache-Klage mit einem Vielfachen der bisherigen Kosten.

Laut Geschädigten erfolgen Kontenpfändungen unter in Kaufnahme der Privat-Insolvenz, Bankkonto-Kündigung, Schufa-Eintragung, Arbeitgeberinformation und eventueller Kündigung, Gefahr der Mietvertragskündigung usw.
Sie werden auch abgemahnt, wenn Sie wie ich mit dem Namen Princess in der Beschreibung Schmuck mit Diamanten im Princess Schliff anbieten.
Werden auch Sie abgemahnt oder wollen sich dagegen schützen, hilft Ihnen sicher meine Seite:  Princess-Engelkemper.htm  auf https://www.hilfeaufrufe.de/

U.J.S.:

Die Firma Engelkemper hat seit rund 50 Jahren den Begriff Princess als Wortmarke schützen lassen. Ist es da nicht ihr gutes Recht, sich gegen die unrechtmäßige Verwendung durch Dritte zu wehren?

Gunar Mayer:

Grundsätzlich ist der Schutz von Marken unabdingbar für ein funktionierendes Wirtschaftssystem und ausdrücklich zu bejahen.
Etwas anderes ist es jedoch, wenn man das geltende Recht bis an die Grenzen des Zulässigen ausreizt und das Markenrecht zu Abmahnungen benutzt, die mit dem eigentlichen Schutz der Marke nicht das Geringste mehr zu tun haben.
Trotzdem die Marke so alt ist, begann die massive Abmahnwelle erst ca. vor einem Jahr. Obwohl ich nun schon über 25 Jahre im Geschäft bin, habe ich und keiner meiner vielen Geschäftspartner je von dieser Marke gehört.
Außerdem zeigt die Forderung von überzogenen Streitwerten und Gebührensätzen, plus doppelter Gebühren für den Patentanwalt, dass es hier nicht um den Schutz der Marke geht.
Die Firma Engelkemper mit zig Millionen Euro Umsatz geht gegen Privatleute vor, die ein einziges gebrauchtes Stück Modeschmuck, das sie geschenkt bekommen haben oder legal erworben haben, für ein Paar Euro verkaufen wollen.
Ich glaube nicht, dass neutrale Außenstehende hier eine potenzielle Gefahr für die Firma Engelkemper sehen und Abmahnungen mit Streitwerten von 200.000 Euro als angemessen erachten, geschweige denn die weitere Vorgehensweise wie oben beschrieben.

U.J.S.:

Sie sagen, dass es der Firma Engelkemper nicht in erster Linie um den Markenschutz geht, sondern um das "zigfache Abkassieren von schnellem, großem Geld" geht. Wie meinen Sie das?

Gunar Mayer:

Hier ist zu erläutern:

1)  Die Anwaltsgebühren streichen die Porta Patentanwälte, also Herr Ulrich Twelmeier und Herr Waldemar Leitner, sowie die Rechtsanwältin Tanja Zeiher ein.

2)  Die Vertragsstrafen für jede Zuwiderhandlung nach der Unterlassungserklärung erhält die Firma Carl Engelkemper mit den Geschäftsführern Rainer Abeler und Guido Abeler. Es werden für jeden Einzelfall 6000 Euro verlangt.
(Anmerkung der Redaktion: Eine Vertragsstrafe wird fällig, wenn auch nach der Unterlassungserklärung das abgemahnte Verhalten fortgesetzt wird)

Mit Suchmaschinen wird das Internet ohne Aufwand abgesucht, ob der Begriff Princess irgendwo in einem Kontext steht, der durch das sehr strikte Markenrecht gerade noch abmahnbar ist. Meistens hat der abgemahnte Inhalt im allgemeinen Sprachgebrauch gar nichts mit der Marke Princess zu tun. Bei der Größe des Internets und den Milliarden Seiten ein wirklich gutes Geschäft. Porta Patentanwälte "betreuen" zirka 55 Marken, zum Beispiel wird die Marke Majestic genau in der gleichen Art und Weise wie oben erläutert abgemahnt.
Natürlich gibt es auch Fälle, wo Firmen ein Paar Stück Modeschmuck verkaufen oder verschenken (auch Verschenken wurde abgemahnt!) und den Namen Princess als Bezeichnung wählen. Oft auch weil sie die Artikel unter dem Namen Princess gekauft haben. Die Marke Princess ist von Engelkemper nur in Deutschland geschützt. Inwieweit hier jedoch ein Markenschutz in dieser brutalen Art und Weise notwendig ist, bleibt die Frage.

Für die Konstellation von derartigen Abmahnungen sind immer Drei notwendig:

1)  Ein Markeninhaber, der bereit ist seine Marke nicht nur in Fällen zu schützen, wo es für jeden klar ersichtlich um Markenmissbrauch geht.

2)  Ein Rechtsanwalt und ein Patentanwalt, die bei der meiner Meinung nach eindeutig gegen den Ehrenkodex verstoßenden Vorgehensweise mitmachen.

Meine Anwaltskanzlei verlangt zum Beispiel vor jeder Abmahnung, dass man den Abzumahnenden erst einmal kostenlos anschreibt.

Die Firma Engelkemper könnte ohne die Porta Patenanwälte mit einem Aufwand von
fünf Minuten am Tag bei markenrechtlich relevanten Verletzungen ein Standard-Schreiben verschicken, in dem auf die Markenrechte der Firma Engelkemper hingewiesen wird. Sollte dies keine sofortige Wirkung zeigen, könnte immer noch ein Anwalt beauftragt werden, was jedoch dann sicher sehr selten der Fall wäre. Aber dann würde nur ein Bruchteil der Gebühren für Porta Patentanwälte anfallen oder eventuelle Vertragsstrafen für die Firma Engelkemper.

U.J.S.:

Sie sind mit Ihren Vorwürfen massiv an die Öffentlichkeit gegangen, auch über das Medium Fernsehen. Warum?

Gunar Mayer:

Ich bekomme zirka drei Mal die Woche verzweifelte Anrufe von frisch Abgemahnten, die mir Ihr Leid klagen. Wenn ich sehe, wie die Existenz von noch in der Ausbildung befindlichen oder von sozial Schwachen zerstört wird, die lediglich versuchen ihr Einkommen mit 100 bis 200 Euro im Monat aufzubessern, oder noch viel schlimmer, wenn rechtlich legal erworbene Ware oder Geschenke für ein Paar Euro bei eBay verkauft werden sollen, so finde ich das eine derart moralisch verwerfliche Tat, dass ich mich entschlossen habe, einen erheblichen Teil meiner Zeit unentgeltlich zu opfern, um die Bevölkerung präventiv zu warnen beziehungsweise Abmahnopfern zu helfen. Vor allem deswegen, weil alle bisherigen Abgemahnten viel zu viel Angst vor weiteren Repressalien haben und sich eine längere Gegenwehr gar nicht leisten könnten. Dies nicht zu Unrecht, da die Porta Patentanwälte gegenüber meinem Rechtsanwalt vor kurzem verlauten ließen, sie werden sich mit anderen Abmahnkanzleien wie FPS Rechtsanwälte zusammenschließen, um meine Portale zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Seitdem meine Internet-Portale online sind, gelingt es den Porta Patentanwälten Gott sei Dank immer seltener über das Stadium der Erst-Abmahnung die nachfolgenden noch viel lukrativeren rechtlichen Folgeschritte zu erreichen.

U.J.S.:

Vielen Dank für das interessante Gespräch.

Die anderen Interviews und Stellungnahmen
im Branchenmagazin U.J.S. vom Januar 2006

Es wurden viele Erläuterungen zum Markenrecht dargestellt,
die Sie ebenso auf meiner Engelkemper-Startseite finden.

Die Stellungnahme von Herrn Leitner / Porta Patentanwälte
und die veranlasste Gegendarstellung:
zu den OFFENSICHTLICH FALSCHEN BEHAUPTUNGEN
von Herrn LEITNER / Porta Patentanwälte

Die Rechtfertigung von Herrn Guido Abeler / Engelkemper:

Die Verteidigung von Herrn Abeler als Geschäftsführer der Firma Carl Engelkemper im ebenfalls veröffentlichten Interview mit UJS beruht auf dem Hinweis des Markenmissbrauches seiner Marke, und dass ein weniger rigoroses Vorgehen als Duldung missverstanden werden könnte und einem Verlust der Markenrechte gleichkäme.

Anmerkung:

Mit Hinweis auf marginale Markenrechtsverletzungen werden massenhaft unwissende Kleingewerbetreibende und Privatleute unnötigerweise und ohne Erbarmen bis zur Existenzvernichtung zur Kasse gebeten.
Das seit 2005 groteske Ausmaß des betriebenen Markenschutzes ist für einen Markenerhalt mit Sicherheit nicht notwendig und eine offensichtliche Schutzbehauptung.

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Der Inhalt dieser Portal-Seiten stellt die persönliche Meinung von Herrn Gunar Mayer dar.
Hinweis: Herr Gunar Mayer ist oft auch Betroffener als Geschäftsführer / Inhaber von www.juwelenmarkt.de.
Alle Informationen und Daten wurden mit großer Sorgfalt ermittelt - sind aber unter Vorbehalt einer Bestätigung.
Alle Inhalte werden nicht laufend auf Änderungen überprüft - wir bitten dies zu berücksichtigen.
Alles vorbehaltlich Irrtum, Softwarefehler usw. - Fehler werden ohne Anwalts-Einschaltung sofort korrigiert und unterlassungsbestätigt (keine Geschäftsführung ohne Auftrag usw.).
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