in Sachen Massen-Abmahnungen der Marke PRINCESS der Carl ENGELKEMPER GmbH (Geschäftsführung: Rainer Abeler GmbH / Guido Abeler)
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In der Ausgabe vom Januar 2006 wurde in der UJS zum Thema:
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GEGENDARSTELLUNG:In der Zeitschrift Herr Leitner behauptet, der Gegenstandswert belaufe sich in den Richtig ist: Die Behauptung, Streitwerte von 150.000 bis 200.000 Euro seien angemessen, ist unwahr. In einer Vielzahl von Fällen wurde durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen gegen Schmuckfirmen ein Streitwert für Unterlassungs- und Auskunftsanspruch von insgesamt 75.000 Euro für angemessen angesehen. Anmerkung von Gunar Mayer: Anfang 2006 setzt Herr Leitner niedrigere Streitwerte an, jedoch immer noch höher Herr Leitner behauptet, ich wüsste nicht, dass die in Richtig ist: Mir ist der Unterschied zwischen Privatperson, Unternehmer und dem Handeln im geschäftlichen Verkehr sehr wohl bekannt. Anmerkung von Gunar Mayer: Mit Hinweis auf marginale Markenrechtsverletzungen werden massenhaft unwissende Kleingewerbetreibende und Privatleute unnötigerweise und ohne Erbarmen bis zur Existenzvernichtung zur Kasse gebeten. Herr Leitner behauptet, ich hätte auf der Internet-Seite, auf der das Richtig ist: Es hat weder eine Entschärfung noch eine Sinnentstellung des ursprünglichen eBay-Angebots stattgefunden. Das Angebot wurde auf der oben genannten Internetseite exakt so zu belassen, wie es von der Firma Engelkemper abgemahnt wurde. Anmerkung von Gunar Mayer: |
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