HINWEIS auf teure MASSEN-ABMAHNUNGEN
wegen der SCHMUCK-MARKE THOMAS SABO

Enorme Streitwerte mit doppelten Gebühren wegen Patentanwalt

Ich wurde seit dem Jahr 2007 immer wieder von verzweifelten Abgemahnten per Fax, Telefon und Brief kontaktiert, welche bezüglich der Schmuck Marke Thomas Sabo wegen Markenrechts-Verletzung abgemahnt wurden.
Die Firma Thomas Sabo GmbH & Co. Schmuckhandel KG, Martin-Lutherstr. 20, 91207 Lauf/Pegnitz hat Porta Patent- und Rechtsanwälte, Zerrennerstraße 23-25, 75172 Pforzheim, Dipl. Ing. Dr. techn. Waldemar Leitner und Rechtsanwältin Tanja Zeiher damit beauftragt.

Diese Abgemahnten kamen auf mich zu wegen meiner ausführlichen Hinweise und Hilfe auf diesem Portal bezüglich der Massen-Marken-Abmahnungen der Marke Princess der Firma Carl Engelkemper GmbH & Co. KG, welche ebenfalls durchgeführt werden von Porta Patent- und Rechtsanwälte, Zerrennerstraße 23-25, 75172 Pforzheim, Dipl. Ing. Dr. techn. Waldemar Leitner und Rechtsanwältin Tanja Zeiher.
Porta Patent- und Rechtsanwälte sind wie bei der Marke Princess auch bei der Marke Thomas Sabo und vielen weiteren Marken fleißig tätig.

Es wird bereits wegen einem oder wenigen Schmuck Artikeln für ein Paar Euro abgemahnt.
Es wird bereits bei einem Schmuck Gesamtumsatz von wenigen Euro abgemahnt.
Trotzdem werden 150.000 Euro oder 100.000 Euro Streitwert und doppelte Gebühren wegen der Einschaltung von Rechtsanwalt und Patentanwalt verlangt.
Für das kurze Verwarnungsschreiben werden 3560 Euro plus Mehrwertsteuer verlangt!
Eventuell folgende Prozesse sind natürlich ein Vielfaches so teuer!
In Foren wird auch von 200.000 Euro Streitwert und den entsprechend noch höheren Kosten gesprochen.

Es wird die Unterschrift einer Unterlassungs-Erklärung gefordert mit einer Vertragsstrafe von 6000 Euro für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung.
Zusätzlich soll generell die Verpflichtung zum Schadensersatz unterschrieben werden und die Herausgabe des gesamten Gewinnes beziehungsweise der ungerechtfertigten Bereicherung.
Um den Schadensersatz berechnen zu können sollen jegliche Verkaufsmengen, Verkaufszeiten und Verkaufspreise offengelegt werden. Ebenso erzielter Gewinn, erzielter Umsatz und Art und Umfang der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren, Bundesländern und Werbeträgern und eine Zusammenstellung der entsprechenden eBay Angebote, Zeitungsanzeigen, Kataloge, Prospekte und dergleichen  soll bekannt gegeben werden.
Auch die Nennung der Schmuck Lieferanten wird verlangt, wie auch Kopien aller Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine des Schmuckes.

Auch abgemahnt wird, wenn die Schmuck Marke Thomas Sabo nur erwähnt wird, dass ein Artikel zu einem Artikel von Thomas Sabo passt (Rufausbeutung).
In einem Fall wird in einem Forum von einer Abmahnung wegen eines verschenkten Schmuck Säckchens von Thomas Sabo gesprochen.

Abgemahnt wird auch die Verwendung des Suchbegriffes Thomas Sabo im Angebots-Text.

Abgemahnt wird auch die Einstellung in die eBay Schmuck Kategorie Thomas Sabo.

Abgemahnt wird auch der Kauf von Thomas Sabo Produkten, die eventuell falsch sein könnten, selbst wenn der Käufer keine Ahnung davon hat oder haben kann.

Abmahn-Variante wenn jemand im sogenannten "Thomas Sabo Onlineshop" einkauft:

Kunde D. aus A. kauft als Privatkunde Schmuck auf der Internetseite
www . thomassaboonlineshop2010 . com.  Ihm fällt nicht auf, dass auf der Internetseite keine Adresse genannt wird, weil der Eindruck eines legalen, deutschen Online Shops und Vertrieb von Thomas Sabo Produkten erweckt wird. Nach der Bezahlung erhält D. nicht die Ware, sondern von Thomas Sabo über Porta Patent- und Rechtsanwälte am 27.09.2010 die Aufforderung zur Freigabe der Vernichtung der bestellten Waren wegen Verletzung der Schutzrechte von Thomas Sabo. Aus dem Schreiben ergibt sich, dass die bestellte und bezahlte Ware aus China versendet worden ist, wodurch D. erstmals davon erfährt, dass es sich bei der Internetseite nicht um einen deutschen Shop, sondern wohl um einen Produktfälscher aus China handelt.
Im Schreiben wird ansonsten mit einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung einer Schutzrechtsverletzung gedroht. Generell wird die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen wegen der begangenen Schutzrechtsverletzungen vorbehalten.

ICH RATE DAHER DRINGEND VOM KAUF VON THOMAS SABO PRODUKTEN IM INTERNET VON ANBIETERN AB, DIE KEINE ADRESSE UND SONSTIGE DATEN ANGEBEN.
Als Laie muss man sonst damit rechnen, dass die über Webseiten (wie thomassaboonlineshop2010.com) angebotenen angeblichen Thomas Sabo Produkte Fälschungen sind - mit genannten Konsequenzen.

--- da macht Konsum keinen Spaß mehr und kann nur teuer werden ---

PASSEND HIERZU DIE MELDUNG EINER RECHTSANWALTSKANZLEI AUS G. AM 28.09.2010:

Sehr geehrter Herr Mayer,
eine Vielzahl unserer Mandanten ist derzeit von Abmahnungen durch die Fa. Thomas Sabo betroffen.

Vornehmlich geht es um Fälle (derzeit alleine 8 aktuelle Fälle) geht es dabei um behauptete Markenrechtsverletzungen von eines Hinweises auf Kompatibilitäten mit Thomas Sabo Armbändern (Charms). In der Regel werden in den Fällen neben den Anwaltsgebühren auch Patentanwaltsgebühren verlangt, trotzdem die Fälle teilweise (nahezu) identische gelagert waren. Die angesetzten Streitwerte bewegten sich zwischen 150T und 200T Euro; ein Fall sogar 500T Euro.

Aber auch (3 neue Fälle in einer Woche) um die Einfuhr von Plagiaten aus China, die teilweise unwissentlich (Bestellplattform in Deutsch mit dem ersten Eindruck eines lizensierten Händlers) für den Privatgebrauch bestellt wurden.

Wir würden gerne mit Ihnen (fernmündlich) ins Gespräch kommen, um die Möglichkeit zu besprechen mit einer "größeren Öffentlichkeit" den Abmahnungen entgegen zu treten.

Besteht daran Ihrerseits Interesse ?

Einstweilige Verfügung von Thomas Sabo / Porta Patent- und Rechtsanwälte am 6.7.2010:

Juwelier E. ist abgemahnt worden, da sie Schmuck angeboten hatte mit dem Hinweis "kompatibel mit Thomas Sabo". Leider hatte Sie darauf überhaupt nicht reagiert und es wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen mit Streitwert 100.000 Euro und den üblichen Kosten und Androhungen von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Es ist extrem ungünstig auf Abmahnungen nicht zu reagieren und eine Einstweilige Verfügung abzuwarten, da dann die Verteidigungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind.

Abmahnung von Thomas Sabo / Porta Patent- und Rechtsanwälte ca. am 22.05.2010:

Juwelierin H. ist abgemahnt worden, da sie bei Billig Schmuck angeboten hatte mit dem Hinweis "geeignet für Thomas Sabo". Forderung einer Unterlassungserklärung mit 6000 Euro Strafe, Auskunfts- und Schadensersatz-Verpflichtung und Kosten für Rechtsanwältin und zusätzlich Patentanwalt bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro.

Drohung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 28.04.2010:

Juwelierin B. ist laut Ihrer Aussage von Patentanwalt Leitner der Porta Patent- und Rechtsanwälte am 28.04.2010 am Telefon mit Gericht bedroht worden, da sie bei Ihrem Mode Schmuck darauf hingewiesen hat, dass dieser kompatibel mit Thomas Sabo, Esprit, Fossil und vielen anderen Charms - Fabrikanten ist.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 27.04.2010:

Ebenfalls Abmahnung des Juweliers O. am 27.04.2010. Grund ist der Hinweis des Juweliers dass Charm Schmuck Artikel von ihm kompatibel mit denen von Thomas Sabo sind (verbotene vergleichende Werbung). Streitwert 150.000 Euro mit Erstforderung von 4161 Euro plus Mehrwertsteuer.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 27.04.2010:

Abmahnung des Juweliers M. am 27.04.2010. Grund ist der Hinweis des Juweliers dass Charm Artikel von ihm kompatibel mit Schmuck von Thomas Sabo sind. Streitwert 150.000 Euro mit Erstforderung von 4161 Euro plus Mehrwertsteuer.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 05.03.2010:

Abmahnung am 05.03.2010. Artikel war ein Thomas Sabo Charm Anhänger kleiner Disco Dog. 100.000 Euro Streitwert.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 08.12.2009:

Fast identische Abmahnung wie vom 10.07.2009. Artikel war ein Charme-Träger aus Silber von einem eBay-Mitglied welches als privater Verkäufer angemeldet war. Ebenfalls 150.000 Euro Streitwert und 4951 Euro Erst-Kosten.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 10.07.2009:

Beispielhaft wird hier eine weitere Abmahnung erwähnt, bei der Angebote bei eBay abgemahnt werden, bei denen der Begriff Thomas Sabo verwendet wird OBWOHL darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem angebotenen Artikel NICHT um einen Thomas Sabo Artikel handelt und der angebotene Artikel nur kompatibel zu Thomas Sabo Artikeln ist. Es wird also abgemahnt weil man alleine durch die Verwendung des Namens und oder der Einstellung in die entsprechende eBay Kategorie bereits eine Markenverletzung sieht. Es wird ein hoher Streitwert von 150.000 Euro angesetzt und für Rechtsanwalt und Patentanwalt alleine für die Abmahnung bereits 4951 Euro verlangt.

Abmahnung von Porta Patent- und Rechtsanwälte am 26.09.2008:

Schmuck Firma mit Online Shop wird abgemahnt mit 150.000 Euro Streitwert, 6000 Euro Strafe je Verletzungshandlung bezüglich der Marke Thomas Sabo / Schmuckhandel und einer Erst-Forderung von 4161 Euro plus Mehrwertsteuer für die Kosten der Abmahnung von Porta Patentanwälte und Rechtsanwälte im üblichen Stil.
Die Schmuckfirma hatte nach deren Auskunft noch keine Umsätze mit diesen Schmuck Artikeln erzielt und war vor der Abmahnung nicht gewarnt worden.

Meine Tipps und Hilfe in Sachen Marke Princess gelten bei Marke Thomas Sabo entsprechend:
Tipps und Hilfe in Sachen Princess-Marken-Abmahnungen

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